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AGB - Bedingungen für die Überlassung von Softwareprodukten
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlagen aller Verträge über die Überlassung von Software, die zwischen dem Benutzer und der Alligator Company Software GmbH (im folgenden ACS genannt), Schulstraße 121a in 27726 Worpswede, geschlossen werden.
1 Gegenstand
1.1 Die ACS gewährt dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des (der) in der Registrierungsrechnung aufgeführten Programms (Programme).
2 Gewährleistung
2.1 Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstigen Unterlagen werden von der ACS innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Wahl durch die ACS durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2.2 Solange die ACS den Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
2.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne das der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
2.4 Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind bei der ACS innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
2.5 Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.
2.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3 Haftung
3.1 Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet die ACS unbeschränkt. Ferner übernimmt die ACS die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im übrigen haftet die ACS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
4 Mitwirkung des Benutzers
4.1 Der Benutzer wird die ACS im Falle von Individualanpassungen unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch die ACS erforderlich sind. Insbesondere sind der ACS alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der der ACS dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Benutzers wiederholt werden müssen.
5 Sicherung gegen Missbrauch
5.1 Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei der ACS.
6 Weitergabe an Dritte
6.1 Der Benutzer darf die Testversion des Programms an Dritte weitergeben (kopieren). Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf die benutzerspezifischen Registierungsinformationen. Bei regelmäßiger Anwendung zahlt jeder Benutzer spätestens nach 14 Tagen den Kaufpreis an die ACS (Registrierung).
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die ACS behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer zustehender Forderungen vor.
8 Gerichtsstand / Sonstiges
8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Benutzer um einen Vollkaufmann handelt, Walsrode. ACS ist auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit der ACS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
8.3 Der Benutzer ist einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verwaltet werden.
8.4 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam werden, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.




